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Verantwortlich:


Stefan Gaertig

Schulstr. 101
24536 Neumünster

 

 

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

24 07 100 674

 

 

 

Finanzamt Neumünster Gerichtsstand Neumünster

 

Kontakt:

Tel.: 04321 204207

Mobil: 0179 5357477

E-Mail: kontakt@firma-gaertig.de

AGB der Firma Stefan Gaertig:

 

1.Geltung
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unsere Firma
gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen werden nicht
anerkannt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.Angebote, Verträge
1. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise,
Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Wir
behalten uns Zwischenverkauf, technische Änderungen und Preisänderungen vor,
solange kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
2. Angebote
verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge und Bestellungen werden
erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
3. Für
Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten,
Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten.
4. Der
Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Maß- und Mengenangaben. Er hat
sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Angaben zu überprüfen und dem
Auftragnehmer festgestellte Unstimmigkeiten innerhalb von drei Arbeitstagen
mitzuteilen. 5. Angebote sind, soweit nicht anders bestimmt, für die Dauer von
30 Werktagen verbindlich.

3.Preise
1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen
Preise. Sie gelten soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ab Werk ohne
Montage ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer und
unverzollt.
2. Erhöhen sich nach Vertragsabschluß die Lohn- und
Materialkosten bzw. Mehrwertsteuer in nicht vorhersehbarer Weise, so sind wir
berechtigt unsere Preise angemessen zu erhöhen.
3. Nicht im Vertrag
veranschlagte Arbeiten insbesondere Nebenabreden sind einschließlich etwaiger
Auslösungen und Fahrtauslagen zu Tagespreisen gesondert gemäß Stundennachweisen
zu bezahlen.

4.Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnung wird fällig und zahlbar ohne
Abzug mit Rechnungsstellung, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen
getroffen sind. Der Käufer ist nur nach vorheriger Absprache zum Skontoabzug
berechtigt.
2. Für Aufträge über 500,00 Euro Auftragswert und Aufträge mit
vom Kunden vorgegebenen Maßen behalten wir uns Abschlagszahlungen in Höhe der
erbrachten Leistung vor. Mindestens jedoch 50% des Auftragswertes.
3.
Neukunden zahlen aus versicherungstechnischen Gründen bei den ersten beiden
Bestellungen gegen Vorkasse.
4. Wechsel werden nicht angenommen.
5. Ist
der Käufer in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozent über den
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen vorbehaltlich eines weitergehenden
Schadens. Mahnkosten und Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Bei
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden
alle offenstehenden Forderungen sofort fällig.
7. Bei Zahlungsverzug und
begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit binnen
angemessener Frist zu fordern und die Leistung bis zur Erfüllung zu verweigern.
Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf können wir vom
Vertrag zurücktreten, die Arbeiten einstellen und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
8. Wir sind berechtigt, ein dem Käufer zustehendes
Guthaben auf unsere Forderungen anzurechnen. Die Aufrechnung und die
Zurückhaltung wegen Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern
dieselben von uns nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig tituliert
sind.
9. Mängelrügen und Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung
von Zahlungen, es sei denn, daß der Käufer bereits einen Teil des Entgeltes
entrichtet hat, der dem Wert der erbrachten Leistung entspricht.

5.Lieferung und Montage
1. Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des
Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Frachtführer auf den
Käufer über, auch wenn frachtfrei geliefert wird. Eine Transportversicherung
erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Ein etwa nicht
ordnungsgemäßer Zustand ist sofort bei Empfang vom Transportführer oder dessen
Beauftragten auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
2. Unvorhergesehene
Ereignisse, welche die Lieferung der Ware unmöglich machen oder wesentlich
erschweren und die wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
haben, wie Betriebsstörungen, Arbeitskampf, allgemeiner Rohstoffmangel
verlängern eine Lieferzeit in angemessenem Umfang.
3. Schadensersatzansprüche
des Bestellers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung können nur
geltend gemacht werden, wenn die Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist.
4. Bei Lieferung mit
Montage hat der Auftraggeber sicherzustellen, daß alle hierfür erforderlichen
Bedingungen (Zufahrt, Wasser- und Stromanschlüsse etc.) gewährleistet und
Vorarbeiten soweit fertiggestellt sind, daß die Montage ohne Verzögerung
durchgeführt werden kann. Tritt ohne unser Verschulden eine Verzögerung bei der
Montage ein, so hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen.
5. Bei
Lieferverzug ist vom Auftraggeber eine Nachlieferungsfrist zu gewähren.
6.
Die Rücknahme von Lieferungen, die zeichnungs- und typgerecht gefertigt wurden,
sind wegen der individuellen Fertigung ausgeschlossen. Bei Nichtabnahme erfolgt
die Einlagerung auf Kosten des Auftraggebers.

6.Abnahme
1. Die Abnahme der Lieferung / Leistung hat nach angezeigter
Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich geschlossene
Teillieferungen und -leistungen.
2. Hat der Auftraggeber die Lieferung /
Leistung nicht 8 Tage nach der Fertigstellung / Erhalt gerügt, so gilt die
Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Gegenstand seit 7 Tagen in
Benutzung war.

7.Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns
gelieferten und eventuell eingebauten Waren bis zur Zahlung aller unserer aus
der Geschäftsverbindung jetzt oder künftig gegen den Käufer zustehenden
Ansprüche vor.
2. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten
wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfogt
die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Eigentum im
Verhältnis der Rechnungswerte unserer Ware zu dem der andern Materialien. Ist im
Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Käufers
diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem
Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder -Mangels eines
solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. In diesen Fällen gilt
der Käufer als Verwahrer.
3. Der Käufer ist berechtigt über die in unserem
Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er
seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig
nachkommt. Die ihm aus der Weiterverarbeitung oder der Veräußerung zustehenden
Forderungen tritt er hiermit an uns zur Sicherheit ab.
4. Zugriffe auf die
unter unserem Eigentum stehenden Waren oder die abgetretenen Forderungen hat uns
der Käufer sofort mitzuteilen.
5. Wir geben die an uns aus dieser
Vereinbarung zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers frei, soweit sie
unsere gesicherten Forderungen um mehr als 25 Prozent übersteigen.
6. Der
Käufer ist verpflichtet, solange Eigentumsvorbehalt besteht, den
Liefergegenstand gegen Feuer, Wasserschaden sowie Diebstahl zu versichern.
7.
Sollte sich der Käufer vertragswidrig verhalten, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der
Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Soweit die Liefergegenstände
wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der
Auftraggeber uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche
Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns
das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes sowie die Zurücknahme oder Pfändung des Liefergegenstandes
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
8. Sollte aufgrund gesetzlicher
Vorschriften das Eigentum des Lieferers vor Zahlung untergehen, so tritt für den
Fall, daß der Auftraggeber in Konkurs fällt, dieser dessen Ansprüche gegen seine
Kunden bereits jetzt ab.

8.Gewährleistung
1. Die gelieferte bzw. eingebaute Ware ist sofort nach
Qualität und Menge zu prüfen. Bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare
Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestend jedoch
innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware (Ausschlussfrist), andere
Beanstandungen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Die Geltendmachung
offensichtlicher Mängel ist nach Abnahme ausgeschlossen.
2. Wir übernehmen
die Gewährleistung für die Güte des Materials und die sachgemäße Ausführung,
jedoch nicht für natürliche Veränderungen und Abnutzungserscheinungen.
3. Ist
für die Gewährleistung im Vertrag keine Verjährungsfrist festgesetzt, so gelten
folgende Fristen:
Bauelemente 2 Jahre 

Nicht bei eigenmontage

auf unstere Montagen 3 Jahre 

4. Im Falle berechtigter Mängelrügen hat
der Auftraggeber zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Erst wenn diese
unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, kann
der Auftragnehmer Minderung oder Wandlung verlangen.
5. Ein Anspruch auf
Gewährleistung besteht nicht, solange der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht
nicht in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistung nachgekommen ist.
6.
Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel auf die
Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Auftraggebers, die vom selben geforderten
Stoffe und Bauteile, unsachgemäße und / oder fehlerhafte Inbetriebsetzung und
Bedienung oder Vorleistungen zurückzuführen ist.

9.Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher
Nebenverpflichtungen, unerlaubter Handlungen oder Verzug sind ausgeschlossen,
soweit uns oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz trifft oder soweit nicht zugesicherte Eigenschaften fehlen.Wir haften
nicht für Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, und entgangenen Gewinn, es
sei denn, die Schäden beruhen auf dem Fehlen von uns zugesicherten
Eigenschaften. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, sofern die Ursache des
Schadens in Vor- bzw. Nachleistungen von Dritten, Materialbeschaffenheit oder
Anweisungen des Auftraggebers begründet ist.

10.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Erfüllungsort ist unser
Firmensitz. Zuständigkeit: Amtsgericht Plön
2. Gerichtsstand ist das für
unseren Sitz festgelegte Amts- bzw. Landgericht. Es gilt deutsches Recht.
3.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der
restlichen.
4. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den
Käufer ist ausgeschlossen.

Anschrift:
Firma Stefan Gaertig Fach vertrieb von Bauelemente und
Zubehör , Amtsgericht Neumünster
Firmeninhaber Stefan
Gaertig
Schulstraße 101 , 24536 Neumünster
Tel. 0179 5357477 

 

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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
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